Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Schönau im Schwarzwald und der Gemeinden Fröhnd und Wembach
Lärmaktionsplan
Die Stadt Schönau im Schwarzwald und die Gemeinden Fröhnd und Wembach sind aufgrund der Lärmkartierung 2012 gesetzlich verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Kartiert wurde die Bundesstraße B 317 im Bereich der Stadt Schönau im Schwarzwald und den Gemeinden Fröhnd und Wembach.
Lärmaktionspläne sind dann zu erstellen sind, wenn die Umgebungslärmkartierung Betroffene oberhalb von 55 dB (A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight ausweist.
Dies ist bei allen drei Kommunen der Fall.
Die Lärmaktionsplanungen wurden bereits in den Gemeinderatsgremien behandelt und im Jahr 2014 auch schon ein erster Bericht an die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) gesandt.
Der nächste Schritt ist die Erarbeitung abgestimmter und integrativer Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung.
Dazu wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit anschließender Möglichkeit zur Äußerung durchgeführt. Dabei können natürlich auch andere Lärmquellen angesprochen werden.
Diese gemeinsame Informationsveranstaltung findet am
Montag, den 11. Dezember 2017 um 18.30 Uhr
im Bürgersaal der Stadt Schönau im Schwarzwald, Bifangstraße 1 in Schönau im Schwarzwald, mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Lärmaktionsplanung statt.
Stellungnahmen können danach noch bis zum 22. Dezember 2017 abgegeben werden.
24. November 2017
Die Bürgermeister(in): Tanja Steinebrunner, Peter Schelshorn, Christian Rüscher