Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Fröhnd"
Der Gemeinderat der Gemeinde Fröhnd hat am 1. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Fröhnd" beschlossen.
Die Abgrenzung des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Fröhnd" ist im nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtsplan dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Das Planungsgebiet liegt im Süden der Gemarkung von Fröhnd, westlich der Gemeindeverbindungsstraße von Fröhnd-Oberhepschingen nach Pfaffenberg bzw. westlich der Gemarkungsgrenze zu Zell im Wiesental. Es umfasst Teilflächen der FIst.Nrn. 985 und 1292 mit einer Gesamtgröße von ca. 5,07 ha.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Fröhnd" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Solarpark Fröhnd" erforderlich.Das Planungsgebiet ist im rechtswirksamen FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der FNP wird im Parallelverfahren (4. Änd NP, GVV Schönau im Schwarzwald) geändert.