Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 8. Januar 2025 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.

Der Haushaltsplan 2025 liegt gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 17. bis einschließlich 27. Januar 2025 beim GVV Schönau, Rechnungsamt öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen.

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