Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Ortsmitte Fröhnd“
Zur Sicherung des mit Beschluss vom 23. Januar 2019 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Fröhnd am 20. Februar 2019 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung kann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Fröhnd eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zur Identifikation der ausliegenden Veränderungssperre wird auf den räumlichen Geltungsbereich hingewiesen. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustandegekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.