Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Fröhnd", Gemeinde Fröhnd, OT Oberhepschingen (Landkreis Lörrach)
Der Gemeinderat der Gemeinde Fröhnd hat am 1. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des B‑Planes "SO Solarpark Fröhnd" mit Umweltbericht beschlossen.Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 6. Juli 2022 um 20 Uhr durchgeführt. Die Veranstaltung findet in der Gemeindehalle der Gemeinde Fröhnd statt und bietet Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.Des Weiteren besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zur Planung nach der Veranstaltung bis 29. Juli 2022 bei der Gemeinde Fröhnd.Der Planbereich ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:Das Planungsgebiet liegt im Süden der Gemarkung von Fröhnd, westlich der Gemeindeverbindungsstraße von Fröhnd-Oberhepschingen nach Pfaffenberg bzw. westlich der Gemarkungsgrenze zu Zell im Wiesental. Es umfasst Teilflächen der Flst.Nrn. 985 und 1292 mit einer Gesamtgröße von etwa 5,07 ha.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Fröhnd" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Solarpark Fröhnd" erforderlich.Das Planungsgebiet ist im rechtswirksamen FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der FNP wird im Parallelverfahren (4. Änd. FNP, GVV Schönau im Schwarzwald) geändert.
Fröhnd, den 21. Juni 2022
gez. Engesser, Bürgermeister