Fröhnd » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken anzeigen

Wenn Sie gewerbliche Anlagen betreiben wollen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss Sie dies anzeigen.

Hierzu gehören unter anderem:

- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,

- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion,

- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation, zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Anlagen zur Magnetfeldstimulation, zum Beispiel Magnetfeldmatten,

- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel zur Hirnstimulation zur Leistungssteigerung,

- Ultraschallgeräte, zum Beispiel für Ultraschall-Babykinos oder zur Fettreduktion und

- Magnetresonanztomographen, zum Beispiel zu Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.

 

Anlagen für medizinische Zwecke müssen nicht angezeigt werden.

Zuständige Stelle

Das für den Betrieb beziehungsweise das Studio zuständige Landratsamt beziehungsweise bei einem Stadtkreis das zuständige Bürgermeisteramt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen seit dem 31.12.2022 über die entsprechende Fachkunde verfügen. Den Nachweis über die entsprechende Fachkunde müssen Sie Ihrer Anzeige beilegen.

Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Anzeige entweder über den Onlineantrag oder das Formular ein.

Fristen

Der Betreiber einer Anlage hat diese spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

- Daten der Anlage

- Fachkundenachweis der anwendenden Person bzw. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Ausnahmetatbestände der NiSV (Paragraph 7 Absatz 2 oder Anlage 3 Teil A Nummer 3) erfüllt sind

- Für Ärzte: Approbation sowie ein Nachweis über entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

https://www.bmuv.de/WS5565

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

09.05.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
Kontaktformular

Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr