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Windenergie made in Fröhnd

Unterzeichnung Grundstücksnutzungsvertrag

Bürgermeister Engesser und Herr Schuwald

Am 20. Dezember 2022 haben Bürgermeister Michael Engesser von der Gemeinde Fröhnd und Lukas Schuwald von der Ökostromgruppe Freiburg den Grundstücksnutzungsvertrag für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Energieparks am Hochgescheid geschlossen. Mit dieser Unterschrift wurde das Abstimmungsergebnis aus der Bürgerbefragung vom 4. Dezember 2022 und dem hierauf folgenden Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2022 umgesetzt.

Gemeinde Fröhnd schließt Grundstücknutzungsvertrag zum Windpark Zeller Blauen

Am 16. Dezember 2022 haben Bürgermeister Michael Engesser und Tobias Tusch von der Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG den Grundstücksnutzungsvertrag für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf den Gemeindeflächen am Zeller Blauen geschlossen. Mit dieser Unterschrift wurde das Abstimmungsergebnis aus der Bürgerbefragung vom 4. Dezember 2022 und dem hierauf folgenden Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2022 umgesetzt.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister bedankt sich für die rege Beteiligung, bei diesem, für die Gemeinde doch so wichtigen Themas. Das Ergebnis der Bürgerbefragung, welches sich in ähnlichem Verhältnis auch im Meinungsbild des Gemeinderates wiederspiegelt, wird nun als Auftrag angenommen und zeitnah umgesetzt. Fröhnd hat damit ein gutes Beispiel dafür abgeliefert, wie Demokratie auch gelebt werden kann.

Hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine entwickelt sich das Thema Versorgungssicherheit zunehmend zu einer ernsten Bedrohung für unsere Gesellschaft und dessen Wohlstand.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht mit der Klimaklage bestätigt, was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das Recht auf Zukunft.
Vor diesem Hintergrund ist es das Gebot der Stunde, den Ausbau der regenerativen Energien jetzt mit aller Kraft voranzutreiben.
Verdichteten Gebieten fehlt die Möglichkeit, ihren Energiebedarf regenerativ vollständig selbst zu erzeugen. Hier steht die Energieeinsparung im Vordergrund.
Die topografische Situation in Fröhnd bietet genau hier das Potential, über die Gemeindegrenzen hinweg den Landkreis mit Ökostrom zu versorgen.
Dieser Standortvorteil erschließt Fröhnd zudem verlässliche Einkünfte, welche zur Erfüllung gemeindeeigener Aufgaben verwendet werden können und damit zu einer finanziellen Entlastung seiner Bürger beiträgt.
Für dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahmen eröffnet sich dadurch eine Perspektive, welche durch die derzeitige finanzielle Situation momentan nicht gegeben ist.
In der Gemeinderatssitzung am 13. April 2022 ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, gemeindeeigene Flächen auf Grundlage des ausgearbeiteten Kriterienkatalogs als mögliche Standorte für Windenergieanlagen aktiv zu vermarkten.
Nachdem die entsprechenden Angebote vorlagen, wurden diese in einer Klausursitzung am 9. November vom Gemeinderat ausgiebig erörtert und der weitere Ablauf besprochen.

Dieser sieht vor, dass am 24. November eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Gemeindehalle stattfinden soll. Beginn ist um 19.00 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Fröhnder Bürger und die potentiellen Anlagenerbauer.

Im Anschluss daran sind alle wahlberechtigten Fröhnder Bürger, welche das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, sowie über die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates verfügen, dazu eingeladen, an der Abstimmung am Sonntag, den 4. Dezember, zwischen 9.00 und 18.00 Uhr, teilzunehmen. Aktuell sind dies 390 Personen.

Das Ergebnis dieser Befragung wird vom Gemeinderat vorab als verbindlich anerkannt.
Als Grundlage hierfür dient ein Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 16. November.

Der Stimmzettel soll folgende Frage beinhalten:

Sind Sie dafür, dass auf Grundlage der vorliegenden Angebote am Zeller Blauen und am Hochgescheid Windenergieanlagen errichtet werden. Antwortmöglichkeit: Ja / Nein

 

Windpark Zeller Blauen

Fotosimulationen Zeller Blauen

Fröhnd B317
Fröhnd B317
Fröhnd Holzer Kreuz
Fröhnd Holzer Kreuz
Fröhnd Lift
Fröhnd Lift
Fröhnd Stutz
Fröhnd Stutz

Energiepark Hochgescheid

Fotosimulationen Hochgescheid

Aussichtspunkt Gletscherkessel Präg
Aussichtspunkt Gletscherkessel Präg
Aussichtsturm Hochkopf
Aussichtsturm Hochkopf
Brücke Ortsausgang Schönau
Brücke Ortsausgang Schönau
Friedhof Schönau
Friedhof Schönau
Fuchswaldstraße Bushaltestelle
Fuchswaldstraße Bushaltestelle
Herrenschwanderstraße Wald
Herrenschwanderstraße Wald
Holzer Kreuz
Holzer Kreuz
Oberhepschingen
Oberhepschingen
Tunau Bischmatt
Tunau Bischmatt

Fragen und Antworten

Hier befindet sich der Fragen- und Antworten-Katalog, welcher laufend aktualisiert wird.
Jede neue Frage, welche sachbezogen und konstruktiv formuliert ist, wird dort anonymisiert wiedergegeben.
Fragen können als E-Mail an buergermeister@froehnd.de oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Eine rege Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht.

Wieviel Waldfläche geht in Fröhnd mit der Errichtung von 5 möglichen Windenergieanlagen verloren?

Antwort des Revierleiters Rolf Berger:
Für die Errichtung der 2 Windkraftanlagen im Jahre 2005 wurden ca. 0,3 ha pro Anlage dauerhaft aus dem Waldverband herausgelöst und umgewandelt. Wenn man unterstellt, dass für die geplanten größeren Windkraftanlagen ca. 0.5 ha pro Anlage umgewandelt werden, so sind dies bei insgesamt 5 Anlagen maximal 3 ha Fläche. 
Betrachtet man die Waldflächenentwicklung der Gemeinde Fröhnd in den letzten Jahren, so hat diese von 554,6 ha Holzbodenfläche im Jahre 2009 durch die Neuaufnahme von Sukzessionsflächen (aufgegebene landwirtschaftliche Flächen) bis ins Jahr 2019 um 45 ha auf 599,6 ha Holzbodenfläche zugenommen, was einer Zunahme von 8,1% entspricht. Dagegen beträgt die für 5 neue Windkraftanlagen umzuwandelnde Fläche mit ca. 3 ha gerade mal 0,5% der Gesamtwaldfläche.
Zum Thema Tauglichkeit der Waldwege für Transportfahrten ist meine Einschätzung, dass die vorhandenen Wege mit 3,50m Breite auch für die Lastfahrten, im Rahmen der Errichtung der Windräder, ausreichen. Oberflächenverbesserungen (z.B. Aufbringen einer neuen Schotterung), die zu Lasten der Baufirmen gehen, werden vielerorts notwendig sein. Dies ist für die Gemeinde von Vorteil, wenn die Wege so ertüchtigt werden. Inwiefern Ergänzungen zum bestehenden Wegenetz notwendig werden, kann erst nach einer Feinplanung der einzelnen Standorte gesagt werden. 

Wie Sie sicher wissen, erhält derjenige die Pachtgebühren, dem der Grund und Boden gehört. Pro Windrad rechnet man offensichtlich mit 100.000 € Pachteinnahmen im Jahr. Wem gehört der Grund und Boden auf dem Zeller Blauen und am Hochgescheid und wer erhält die Pachteinnahmen, sollten die Windräder gebaut werden?

Antwort des Bürgermeisters:
Auf Fröhnder Gemarkung befinden sich alle potentiellen Windradstandorte im Eigentum der Gemeinde.
Hier fließen die Pachteinkünfte der Gemeindekasse vollumfänglich zu.
Im Fall des Windparks Zeller Blauen gibt es mit dem Poolingverfahren noch eine Besonderheit.
Hier sollen die gesamten Pachteinnahmen zu 50% über den Flächenanteil an der am Zeller Blauen für Windkraft ausgewiesenen Fläche und zu 50 % über den direkten Standort aufgeteilt werden.
Dadurch erhalten fairerweise auch jene Grundstückseigentümer eine finanzielle Beteiligung, die zwar keinen Windradstandort besitzen, sich aber trotzdem mit ihrer Fläche über den Flächennutzungsplan am Windpark Zeller Blauen mit einbringen.
Davon losgelöst erhalten alle, an eine Anlage im Radius von 2,5 km, angrenzenden Gemeinden eine Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Ct je produzierter kWh Strom.
Im Falle von Fröhnd gehen wir bei einer vorsichtigen Schätzung von ca. 50.000,- € pro Jahr aus.
Vorsichtig geschätzt bedeutet, dass wir z.B. bei der Stromproduktion der beiden geplanten Windräder am Hochgescheid einen Abschlag von 30 % gegenüber der Schätzung der Ökostromgruppe vorgenommen haben.
Diese Einnahmen möchte der Gemeinderat mit den Aufwendungen bei den Wasser-/Abwassergebühren verrechnen.
Bei ca. 20.000 cbm Abwasser im Jahr hätte dies eine Einsparung von gesamthaft ca. 2,50 €/cbm zur Folge.
Bei den Pachteinnahmen von gesamthaft 497.200,- €  (247.200,- € für den Windpark Zeller Blauen und 250.000,- € für den Energiepark Hochgescheid) haben wir nur die garantierte Mindestpacht angesetzt.
In Abhängigkeit von den Umsatzerlösen könnte hier gemäß der vorliegenden Angebote auch eine höhere, in diesem Fall, variable Pacht fällig werden.
Noch einmal zurückkommend auf den letzten Teil Ihrer Frage:
Letztendlich profitiert jeder Fröhnder Bürger von den Einnahmen.
Dies kann geschehen zum Beispiel in Form geringerer Abgaben und Gebühren bei gleichzeitiger Instandsetzung der teilweise maroden Infrastruktur, einer gut ausgestatteten und damit voll funktionsfähigen Feuerwehr, Unterstützung in vielfältiger Form der landwirtschaftlichen Betriebe, des Natur- und Umweltschutzes, Tourismusgewerbe, Vereinsleben usw.
Gleichzeitig liefern wir einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz innerhalb unseres Landkreises und damit auch für die Zukunft unserer Kinder und deren Nachkommen.

In welchem Ausmaß ist mit einer Schädigung des Tourismus zu rechnen?

Antwort des Bürgermeisters:
Hierzu gibt es ein berühmtes Gegenbeispiel: St. Peter.
Dort wird Windkraft ausgebaut und gleichzeitig steigen die Tourismuszahlen.
Führungen zu den Windrädern gehören zum Tourismusprogramm.
Die Bürgermeisterin hält auch Vorträge hierzu.

Wie weit ist der Mindestabstand zu Wohngebieten?

Antwort des Bürgermeisters:
Der Mindestabstand wird nach der TA Lärm (technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgelegt.
Es gibt keinen fixen Mindestabstand. Entscheidend ist, dass die geforderten Lärmpegel eingehalten werden.
Die Höhe des zulässigen Lärmpegels ist abhängig von der angrenzenden Bebauung:
Wohngebiete, Kliniken, ländliches Mischgebiet, Gewerbegebiet, …

Kann die UNESCO wegen der Erbauung von mehreren und höheren Windrädern im Biosphärengebiet Schwarzwald die Auszeichnung als UNESCO Biosphärenreservat aberkennen?

Antwort des Bürgermeisters:
Wie die UNESCO sich zur Windkraft verhält, kann ich nicht beurteilen.
Allerdings räume ich unserer Energieversorgung und dem Klimaschutz einen höheren Stellenwert ein, als einem Stück Papier.
Selbstverständlich erfreut es auch mich, wenn wir mit einer solchen Auszeichnung geehrt werden.

Existieren Gutachten zum Natur- und Artenschutz im Gemeindegebiet?

Antwort des Bürgermeisters:
Hierzu gibt es schon diverse Ausarbeitungen.
Allerdings braucht es bei der Errichtung neuer Anlagen, wie dem geplanten Solarpark, weitere Gutachten, die Standorte betreffend.

Warum die Natur verschandeln, nur um den Haushalt damit aufbessern zu können?

Antwort des Bürgermeisters:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2021 beschlossen:
„Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“
 
In erster Linie schaffen wir Zukunft für uns und die nachfolgenden Generationen!
Dazu gehört, alles daran zu setzen, den Klimawandel aufzuhalten, welcher auch den Erhalt unserer Landschaft bedroht.
Zusätzlich sehe ich in der Bereitstellung von Flächen die Möglichkeit, für Fröhnd dringend benötigte Einnahmen zu generieren.

Warum nochmal Windräder bauen, wenn das vorhandene schon die Erwartungen nicht erfüllt hat?

Antwort des Bürgermeisters:
Auf der Seite www.oekostrom-freiburg.de/froehnd finden sich die technischen Angaben zu dem bestehenden Windrad: u. a. Enercon E 70 – E 4, Leistung 2.000 kW, Nabenhöhe 85 m, Inbetriebnahme 2005
Auf der Seite www.ews-schoenau.de/energiewende-magazin/zur-ews/windenergie-vom-rohrenkopf/ finden sich die technischen Angaben zu den dort verbauten Windrädern: u.a. Enercon E – 115, Leistung 3.000 kW, Nabenhöhe 149 m, Inbetriebnahme 2017
Auf der Seite Liste der Windkraftanlagentypen von Enercon – Wikipedia werden alle Typen von Windrädern des Herstellers Enercon aufgeführt.
Die aktuelle Baureihe trägt die Bezeichnung E – 160, EP5 E 3. Diese Windräder haben eine Leistung von 5.560 kW und eine Nabenhöhe von 166 m.
Einmal abgesehen von dem vorhandenen Standort, auf welchem heute nicht mehr gebaut werden würde, spiegeln sich in den aufgeführten Werten auch der technische Fortschritt wieder.
Selbst die relativ neuen Windräder am Rohrenkopf in Gersbach entsprechen heute schon nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.

Wäre es nicht besser, mehr Photovoltaikanlagen zu bauen? (keine Belästigung von Rotorengeräusche!)

Antwort des Bürgermeisters:
Der geplante Solarpark mit der EWS wird eine Fläche von ca. 5 ha in Anspruch nehmen und dabei etwa 5.000.000 kWh Strom im Jahr produzieren.
Ein modernes Windrad benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 – 1,0 ha und produziert dabei etwa 10.000.000 kWh Strom im Jahr.
Der Flächenbedarf für die gleiche Menge Strom ist bei einem Solarpark somit etwa 10 Mal höher.
Zum Thema Rotorengeräusche empfehle ich eine Besichtigung des Windparks Rohrenkopf, ausgehend vom Parkplatz in Gersbach.
Von dort beträgt die Entfernung zum nächsten Windrad ziemlich genau 1.000 m.
Ab wann wahrnehmbare Geräusche dort störend wirken oder sogar Stress verursachen, wird vermutlich jeder Mensch anders empfinden.
Mögliche Windradstandorte in Fröhnd werden räumlich eine größere Distanz vorweisen.
 

Befinden sich die eventuellen Standorte im Biosphärengebiet?

Antwort des Bürgermeisters:
Die ganze Gemeinde Fröhnd befindet sich innerhalb des Biosphärengebiets.

Wer kommt für die Kosten von Instandhaltung und später die Entsorgung auf?

Antwort des Bürgermeisters:
Die Kosten der Planung und der Genehmigungsverfahren werden ebenso von den möglichen Anlagenbetreiber (AB) getragen, wie im Anschluss die Aufwendungen für die Instandhaltung und des späteren Rückbaus.
Die Gemeinde trägt somit keine Kosten.
Im Vertrag vom 20.10.2004 zum bestehenden Windrad steht beispielsweise unter §3 Beseitigungspflicht Abs. 1:
„Der AB hat bis zum vereinbarten Ende des Vertragsverhältnisses, bei vorzeitiger Beendigung unverzüglich die Windkraftanlagen mit Zubehör, die errichteten Fundamente bis zu einer Tiefe von 1,00 m unter Geländeoberkante und die befestigte Zuwegung vollständig abzubauen und zu entfernen und das Grundstück in seinem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die befestigte Zuwegung verbleibt jedoch auf dem Grundstück, wenn der Grundstückseigentümer dies ausdrücklich verlangt.“

Welche Gefahr droht durch Eisschlag?

Antwort des Bürgermeisters:
Bei den heutigen Windrädern werden die Rotorblätter im Bedarfsfall temperiert.
Die Langlaufloipe in Gersbach verläuft zum Teil in nächster Nähe zu den installierten Windrädern.
Dies wäre undenkbar, wenn durch Eisschlag eine gesundheitliche Bedrohung bestehen würde.

Was kostet es die Gemeinde, aktiv auf Anlagenbetreiber zuzugehen?

Antwort des Bürgermeisters:
Vor allem die Zeit des Bürgermeisters.
Es ist nicht vorgesehen, nennenswerte finanzielle Mittel in Marketing zu stecken.

Gehen Sie davon aus, dass die Gemeinde Fröhnd bei WKA-Standorten entlang der Grenze zu anderen Gemeinden den alleinigen Anspruch auf Einnahmen hat?

Antwort des Bürgermeisters:
Entlang der Gemeindegrenzen ist es meiner Meinung nach allein schon eine Frage der Ehre, dass auch der Nachbar finanziell bedacht wird.
Über einen genauen Verteilschlüssel mache ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gedanken.
Sicherlich wird die räumliche Distanz zur Gemarkungsgrenze eine Rolle spielen.

In welchem realistischen Zeitrahmen rechnen Sie auf Grund von eventuellen Einnahmen aus neuen Windkraftanlagen mit einem ausgeglichenen Haushalt, der die Eigenständigkeit der Gemeinde 100%tig langfristig sichert? Wird das in Ihrer jetzigen Amtszeit sein?

Antwort des Bürgermeisters:
Meine Amtszeit endet am 31. Dezember 2028.
In der Historie von der Entstehung des Windparks Rohrenkopf in Gersbach finden sich folgende Angaben:
Schopfheim ergriff die Chance und schrieb auf ihrer Gemarkung ein Projekt zur Errichtung von Windkraftanlagen aus.
Den Zuschlag erhielt 2013 das Konsortium aus EWS und dem Planungspartner Enerkraft.
Im Januar 2017 wurde das letzte der 5 Windräder in Betrieb genommen.
Wie zwischenzeitlich bekannt ist, sollen die Planungszeiten verkürzt werden.
Ja, ich denke, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zum Ende meiner Amtszeit Windräder einen bedeutenden Anteil zu unserer Selbständigkeit beitragen werden.
Vorausgesetzt, die Mehrheit unserer Bürger ist bereit, diesen Weg mitzugehen.

Wie viele Windräder sind denkbar und wo sollen sie stehen?

Antwort des Bürgermeisters:
Zur möglichen Anzahl von Windrädern lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nichts sagen.
Dies ergibt sich erst im Laufe der Planungsphase und unserem Verhandlungsgeschick.
Was aufgrund der Fehler aus der Vergangenheit allseits klar sein dürfte, ist die Auswahl möglicher Standorte.
Windräder kommen dorthin, wo der Wind bläst.
Ich stelle mir vor, dass der Bürgerentscheid so ausformuliert wird, dass nicht nur mit ja oder nein abgestimmt werden darf.
Solange Fröhnd eigenständig bleibt, haben wir auch die Möglichkeit zu entscheiden, wie und was gebaut wird.

Was ist, wenn die Windräder weniger Strom produzieren, als angenommen?

Antwort des Bürgermeisters:
Die Einnahmen für ein Windrad setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen.
Zum einen die weitaus höhere Landpacht, deren Betrag bei Vertragsabschluss fixiert wird.
Zum anderen die variable Einspeisevergütung, welche je nach Windverhältnissen jedes Jahr unterschiedlich sein wird.
Bei einer Vergütung von 0,2 Cent je kWh wären dies bei 10 Millionen kWh 20.000,- € im Jahr.
Die Schwankungsbreite dürfte hier bei +/- 2 Millionen kWh liegen.

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