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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Mindestlohn durchsetzen

Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Zuständige Stelle

das Hauptzollamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie verdienen weniger als EUR 8,84 brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die Mindestlohn-Hotline:

  • per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr
  • per Fax: 0228 99 527-2965
  • per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de

Bei Beschwerden, die eine Einschaltung des Zolls notwendig machen, werden Sie direkt an die jeweilige Stelle des Zolls vermittelt.

Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Mindestlohnanspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
Kontaktformular

Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr