Rufbereitschaft des Werkhofs
Die Rufbereitschaft des Werkhofes wurde in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung neu geregelt.
Diese beträgt ab sofort:
Montags bis Donnerstags von 16 bis 19.59 Uhr
Freitags von 12 bis 19.59 Uhr
Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 8 bis 19.59 Uhr
