Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte-Fröhnd“
Der Gemeinderat der Gemeinde Fröhnd hat am 23. Januar 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Ortsmitte-Fröhnd“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 23. Januar 2019 maßgebend.Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der PlanungDie derzeitige Nutzung des Plangebiets ist bestimmt durch das Gemeindezentrum mit den Nutzungen Rathaus, Feuerwehr, Vereine, Mehrzweckhalle, Werkhof und einem großen Beherbergungsbetrieb, der zurzeit aber eher untergenutzt ist.
Die Gemeinde plant in diesem Bereich die neue „Ortsmitte Fröhnd“ (Bürgerhaus, Mehrzweckhalle, Feuerwehr, Marktscheune etc.).
Im direkt angrenzenden Bereich der jetzt geplanten Nutzungsänderung will die Gemeinde den Bau von Mehrfamilienhäusern (Mehrgenerationenhäuser) ermöglichen, um so die neue Ortsmitte „rund“ zu machen. Das Gebiet soll deutlich aufgewertet werden.