Neues aus dem Gemeinderat

Wie ein Sprichwort so schön sagt: Nichts ist beständiger als der Wandel.
Von dieser Tatsache bleiben auch in regelmäßigen Abständen Bürgermeister und Gemeinderäte nicht verschont.

So geschehen nun im Falle unserer jahrzentelangen unechten Teilortswahl.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr die unechte Teilortswahl in Tauberbischofsheim auch im zweiten Anlauf für ungültig erklärt.
Dort und in den Städten Adelsheim, Isny, Rastatt, Sachsenheim und Stühlingen wurden zwischenzeitlich Beschlüsse zur Abschaffung der unechten Teilortswahl gefasst.
Der Grund hierfür ist relativ einfach erklärt.
Die gewählten Gemeinderäte sollen immer in etwa gleichviele Bürger repräsentieren.
Dies ist bisher leider auch in Fröhnd nicht der Fall.
Beispielsweise ist Niederhepschingen mit 24 Einwohnern ebenso mit einem Sitz im Gemeinderat vertreten, wie Kastel und Unterkastel mit zusammen 163 Einwohnern.
Für ein ausgewogenes Verhältnis und damit auch die beiden kleinsten Ortsteile Stutz und Niederhepschingen nach den Kommunalwahlen im nächsten Jahr immer noch mit einer Stimme im Gemeinderat vertreten wären, müssten den anderen Ortsteilen entsprechend mehr Sitze eingeräumt werden.
Die Folge wäre ein Gemeinderat mit theoretisch etwa 22 Sitzen.
Ein solches Gedankenmodell passt nicht zu Fröhnd, ebenso wenig die Vorstellung, dass zukünftig nicht mehr alle Ortsteile am Ratstisch Platz haben sollen.
Gleichwohl wurde erkannt, dass Kastel und Unterkastel im Gemeinderat bisher unterrepräsentiert ist.
Dies rührt vor allem auch daher, dass in den letzten Jahrzehnten die meisten Bautätigkeiten vor allem in Unterkastel stattgefunden haben und sich dadurch ein eigener Ortsteil gebildet hat.
Mit der jetzt gefundenen Lösung wollen wir Traditionelles bewahren und uns gleichzeitig nicht dem Neuen verschließen.
Michael Engesser, Bürgermeister

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