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Eingliederung in Baden-Württemberg

Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, dass sich dauerhaft und rechtmäßig zugezogene Personen rasch in die Gesellschaft integrieren können. Verständnis füreinander setzt jedoch die Möglichkeit der Verständigung voraus. Erst dann können die bereits hier wohnenden und die zuziehenden Menschen aufeinander zugehen. Die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer Integration.

Spätaussiedlern stehen in Deutschland verschiedene Angebote zur Integration zur Verfügung.

Vertiefende Informationen

In den Kapiteln "Finanzielle Hilfen für Familien" und "Steuerliche Vergünstigungen für Familien" der Lebenslage Familie und Kinder finden Sie Informationen über staatliche Unterstützungen, die Sie als Eltern in Anspruch nehmen können.

Freigabevermerk

29.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
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79677 Schönau im Schwarzwald
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