Grundsteuer 2026

für die Stadt Schönau im Schwarzwald und die Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden.

Für das Jahr 2026 werden Grundsteuerjahresbescheide nur zugesandt, soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Falls sich keine Änderungen ergeben, wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 durch die öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Zahlungsaufforderung
Der Grundsteuerbescheid gilt für das Jahr 2026 und weiter. Die dort festgesetzten Raten und Fälligkeiten sind zu beachten, eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Für Abbucher ist gewährleistet, dass keine Zahlungstermine versäumt werden. Falls Grundsteuerzahler am Abbuchungsverfahren noch nicht teilnehmen, wird empfohlen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierfür können Vordrucke unter kasse@schoenau-im-schwarzwald.de angefordert werden.

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
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Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr